Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der F+S Kälte-Klimatechnik GmbH (F+S)
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der F+S.
Davon abweichende Bedingungen oder Änderungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
Ausnahmen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch die Fa. F+S.
2. Angebote / Auftragsbestätigung
Angebote der F+S sind freibleibend. Lieferverträge, sonstige Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden), sowie Erklärungen der Vertreter, werden erst durch schriftliche Bestätigung für F+S rechtsverbindlich.
Die zu den Angeboten und Aufträgen gehörigen Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben) gelten als vorläufig, bis sie von F+S ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Angebote und dazugehörige Unterlagen unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht der F+S und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Preise
Alle Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. Lager zuzüglich der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer. Falls bis zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung Preisänderungen (z.B. Preiserhöhungen durch Vorlieferanten) eintreten, behält sich F+S vor, die Preise entsprechend anzupassen.
Für Aufträge ohne vorherige Preisvereinbarung gelten die zum Liefertag gültigen Verkaufspreise der F+S. Bestätigte Preise gelten nur bei entsprechender Abnahme der bestätigten Menge(n). Teillieferungen werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Es gelten ausschließlich die von F+S auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung ausgewiesenen
Zahlungsziele. Zahlungsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden
schriftlich von F+S bestätigt. Soweit Zahlungsbedingungen nicht schriftlich vereinbart wurden, sind Zahlungen
sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
Zahlungen gelten an dem Tag, an dem der Betrag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird, als geleistet. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Einbehalte aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung sind unzulässig.
Bei Zahlungsverzug ist F+S berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Ferner kann F+S weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse bzw. Barzahlung ausführen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen der F+S unterliegen dem Eigentumsvorbehalt und gehen erst nach vollständigem Ausgleich
der Forderung ins Eigentum des Kunden über. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen weder
veräußert, verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Umbildung oder Verarbeitung von durch F+S
gelieferten Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, erfolgen stets im Auftrag der F+S. In diesem Fall
tritt der Kunde das Mit-Eigentum an der dadurch entstehenden Sache an F+S ab, ohne dass F+S dadurch
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten entstehen.
6. Lieferung
Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk bzw. Lager. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Die Wahl der Beförderung, Verpackung und des Versandweges bleibt F+S überlassen. Die Transportgefahr
trägt in allen Fällen der Kunde. Die Versicherung der Lieferung kann F+S im Namen und auf Rechnung des
Kunden veranlassen, ist aber nicht zwangsläufig dazu verpflichtet.
Sollten die Frachtkosten von F+S übernommen werden, ist der Empfänger verpflichtet, sofort erkennbare
Transportschäden sofort bei der Warenannahme auf den Lieferpapieren zu vermerken und an F+S zu melden.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z.B. ist bei Anlieferung nicht anzutreffen oder verweigert die
Annahme) ist F+S berechtigt, Schadenersatz in Höhe der entstandenen Kosten zu verlangen.
Bei höherer Gewalt oder diesen Beeinträchtigungen gleichzusetzende Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung,
Verzögerungen durch Vorlieferanten, Betriebsstörungen u.ä.), verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
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7. Rückgabe
Die Rücknahme aus Materiallieferungen ist generell ausgeschlossen. In Ausnahmefällen muss F+S einer
Rücklieferung ausdrücklich zustimmen.
8. Mängelansprüche
Es liegt kein Sachmangel vor, wenn der gelieferte Gegenstand der Produktbeschreibung bzw. den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Konstruktionsbedingte Änderungen oder Abweichungen in der Ausführung berechtigen nicht zur Mängelrüge, sofern diese sowohl den Wert, als auch die Funktionalität des gelieferten Gegenstandes nicht beeinträchtigen.
Offensichtliche Mängel sind F+S unverzüglich anzuzeigen, verdeckte Mängel sind spätestens 2 Wochen nach Entdecken anzuzeigen.
In jedem Fall hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nachbesserung bzw. Austauschlieferung zu gewähren.
Geschieht dies nicht und/oder werden zwischenzeitlich Reparaturen oder Veränderungen am beanstandeten Gegenstand vorgenommen, ist F+S von der Mängelhaftung befreit.
Kann F+S die Mängel nicht beseitigen bzw. nachbessern, hat der Kunde das Recht auf Rücktritt oder Minderung. Schäden, die durch Verletzung der Vorschriften für Bedienung, sachgemäßer Verwendung, Wartung und
Instandhaltung, oder durch unsachgemäße Änderungen oder durch Betreiben mit falschen Brennstoffen,
Stromarten oder Spannungen entstehen, berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Für Korrosionsschäden an den von F+S gelieferten Teilen die auf aggressive Medien/Umgebungen zurückzuführen sind haftet F+S nicht, wenn der Auftraggeber vorher nicht schriftlich darauf hingewiesen hat.
Gleiches gilt für die Nichteinhaltung der VDI-Richtlinie 2035 zur Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizungsanlagen, Überlastung, Korrosion, bei Schäden an Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die aufgrund von Verockerung und/oder den Einsatz von nicht geeignetem Wasser entstanden sind.
Bei Mängelansprüchen wegen schadhafter oder funktionsuntüchtiger Software muss der Mangel einwandfrei
reproduzierbar sein. Der Kunde muss diesen Mangel hinreichend dokumentieren. Im Falle eines Software-
Mangels muss F+S diesen in angemessener Frist nachbessern bzw. durch Lieferung einwandfreier Software
beheben. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre nach Lieferung.
9. Haftung
- Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von F+S oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet F+S nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für sonstige Schäden gilt Folgendes:
- Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von F+S oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet F+S nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit von F+S, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung von F+S auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, bis zum doppelten Wert des Auftragsgenstandes begrenzt. Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
- Schadensersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.
- In allen Fällen der von F+S zu vertretenden Pflichtverletzungen wird die Haftung die Deckungssumme der betrieblichen Haftpflichtversicherung beschränkt.
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10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für beide Vertragspartner ist der Firmensitz der F+S Kälte-Klimatechnik GmbH sowohl Erfüllungsort
als auch Gerichtsstand.
11. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen unwirksam
oder rechtlich anfechtbar sein, bleiben alle anderen Bestandteile davon unberührt bestehen.
F+S verpflichtet sich, alle relevanten Kundendaten lediglich zur Bearbeitung und Abwicklung von Aufträgen
sowie für den internen Gebrauch gemäß den Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu speichern.